Artikel-Schlagworte: „Gastronomie“
25.05.2011 – Nachtrag: Mittlerweile häufen sich aufgrund meines Artikels zur MasterBlaster-Abmahnwelle bei mir Anfragen von Betroffenen mit der Bitte um Beratung, Beistand oder Vermittlung von Kontakten zu anderen Betroffenen!
Bitte beachten Sie: Ich führe keine Rechtsberatung durch und bin auch nur zufällig auf diesen Fall gestoßen. Nichts desto weniger erachte ich diese Form der Geldmacherei durch Abmahnung meist kleiner Klitschenbetriebe als üble Schweinerei. Bis dato scheint mein Artikel der einzige im ganzen Netz zu sein, der sich des Sachverhaltes angenommen hat. Trotzdem fehlt es mir an Zeit, Lust und Risikobereitschaft für eine zentrale Anlaufstelle zu diesem Problem.
Bitte nutzen Sie als Betroffene/r die Kommentarfunktion zum ursprünglichen Artikel und versuchen Sie, sich untereinander selbst zu organisieren, Kontakte herzustellen, Erfolge und Misserfolge bei der Bekämpfung dieser Abmahnung öffentlich zu machen!
Tipp: Legen Sie Benutzerkonten bei Twitter und Facebook an und veröffentlichen Sie dort Ihr Anliegen zusätzlich. Das schafft Bandbreite und hilft Ihnen, schnell eine breite Öffentlichkeit zu mobilisieren!
Betroffene finden hier Hilfe zur Selbsthilfe bei der vorübergehenden Abschaltung der abgemahnten Homepge.
Ich behalte es mir vor, Kommentare vor Veröffentlichung zu überprüfen und gegebenenfalls auch zu entfernen.
Professionelles Abmahnen ist ein lukratives Geschäft für Winkeladvokaten. Häufig beschäftigen solche “Kanzleien” feste Mitarbeiter und studentische Kräfte, die den lieben langen Tag nichts anderes tun, als Internetauftritte nach tatsächlichen oder angeblichen Markenrechtsverletzungen zu durchforsten. Der Betreiber wird dann – häufig völlig überhöht - kostenplichtig abgemahnt oder sogar zusätzlich noch aufgefordert, das abgemahnte Produkt zu schlechten Konditionen über den Inhaber der Marke zu beziehen.
Kürzlich wurde mir ein Fall bekannt, bei dem eine (zu diesem Zeitpunkt schon nicht mehr existierende) Firma als Betreiberin einer Cocktail-Bar für die Verwendung der Bezeichnung “MasterBlaster” für eines ihrer Mixgetränke abgemahnt wurde. Abmahnende war eine Würzburger Kanzlei, die in ihrem Schreiben darauf hinwies, dass die abgemahnte Firma ein Getränk mit der Bezeichnung “MasterBlaster” in der Karte führe, welches durch die MasterBlaster GmbH, Würzburg patentrechtlich geschützt ist, ohne dieses je bezogen zu haben.
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