Artikel-Schlagworte: „MasterBlaster“

Erste Hilfe zum Abschalten der HomepageManchmal ist man dazu gezwungen, die eigene Homepage schnellstmöglich vom Netz zu nehmen, z. B. um einer (weiteren) Abmahnung zu entgehen. Dabei ist es gerade für geschäftliche Internetauftritte wichtig, dem Besucher keine leere Seite zu präsentieren.  Betroffene der MasterBlaster-Abmahnungswelle wissen das nur zu gut.

Was aber tun, wenn der Webmaster sich durch zu lange Reaktionszeiten auszeichnet und man selbst eher als Laie dasteht? Eine Website zu “bestücken” ist keine Geheimwissenschaft und auch von Einsteigern in die Materie relativ leicht zu bewerkstelligen. Man benötigt lediglich ein ftp-Programm, einen Texteditor und die Zugangsdaten zur eigenen Homepage!

In diesem Artikel stelle ich Ihnen ein Archiv mit den benötigten Dateien für die Neubestückung Ihrer Homepage  zur freien Verfügung:
Zip-Archiv herunterladen

Vorgehensweise:

  1. Installieren Sie ein ftp-Programm für den Zugriff auf die Verzeichnisstruktur Ihrer Seite. Empfehlenswert ist hier z. B. das kostenlose FileZilla:
    http://www.chip.de/downloads/FileZilla_13011076.html
  2. Installieren Sie den Texteditor Notepad++:
    http://www.chip.de/downloads/Notepad_12996935.html
  3. Falls nicht vorhanden, besorgen Sie sich die Zugangsdaten zu Ihrem Webspace: URL (z. B. ftp.meine-bar.de), Username und Zugangspasswort.
  4. In FileZilla geben Sie diese Daten ein und verbinden sich mit Ihrer Homepage.
  5. Nun laden sie zunächst ALLE DATEN auf Ihre lokale Festplatte herunter (Datensicherung! Schließlich wollen Sie die Seite ja nicht nochmal komplett neu erstellen müssen!)
  6. Anschließend löschen Sie alle Daten auf dem Server – wo nichts ist kann auch nichts gefunden werden.
  7. Entpacken Sie das beigefügte Archiv ”Wartungsmodus.zip” auf der lokalen Festplatte und editieren Sie den Text nach Bedarf (Zeilen: 5, 23 bis 32).

    Tipp: Überprüfen Sie ihr Werk, indem Sie die Datei “index.html” nach dem Speichern in einem Webbrowser aufrufen!

  8. Laden Sie den INHALT (index.html und das Bild) hoch auf Ihren Webspace. Danach ist die Seite wieder aufrufbar und die Besucher finden den Hinweis vor, dass sich Ihre Seite im Wartungsmodus befindet.

Korrigieren Sie baldmöglichst die Inhalte Ihrer Original-Homepage. Rechtmäßig abgemahnte Inhalte gehören entfernt, wenn man sich nicht weiteren Ärger einhandeln möchte.  Prüfen Sie deshalb sorgfällig, ob alle abgemahnten Inhalte entfernt/ersetzt wurden. Falls Sie auch hier selbst Hand anlegen wollen oder müssen, dann arbeiten Sie bitte unbedingt mit einer Kopie Ihrer Daten! Die Verwaltung komplexer Webseiten-Inhalte kann Laien leicht überfordern und gehört dann in die Hand eines erfahrenen Webworkers.

Nach der erfolgten Korrektur laden Sie die Original-Inhalte Ihrer Homepage wieder zurück auf Ihren Webspace.

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25.05.2011 – Nachtrag: Mittlerweile häufen sich aufgrund meines Artikels zur MasterBlaster-Abmahnwelle bei mir Anfragen von Betroffenen mit der Bitte um Beratung, Beistand oder Vermittlung von Kontakten zu anderen Betroffenen!

Bitte beachten Sie: Ich führe keine Rechtsberatung durch und bin auch nur zufällig auf diesen Fall gestoßen. Nichts desto weniger erachte ich diese Form der Geldmacherei durch Abmahnung meist kleiner Klitschenbetriebe als üble Schweinerei. Bis dato scheint mein Artikel der einzige im ganzen Netz zu sein, der sich des Sachverhaltes angenommen hat. Trotzdem fehlt es mir an Zeit, Lust und Risikobereitschaft für eine zentrale Anlaufstelle zu diesem Problem.

Bitte nutzen Sie als Betroffene/r die Kommentarfunktion zum ursprünglichen Artikel und versuchen Sie, sich untereinander selbst zu organisieren, Kontakte herzustellen, Erfolge und Misserfolge bei der Bekämpfung dieser Abmahnung öffentlich zu machen!

Tipp: Legen Sie Benutzerkonten bei Twitter und Facebook an und veröffentlichen Sie dort Ihr Anliegen zusätzlich. Das schafft Bandbreite und hilft Ihnen, schnell eine breite Öffentlichkeit zu mobilisieren!

Betroffene finden hier Hilfe zur Selbsthilfe bei der vorübergehenden Abschaltung der abgemahnten Homepge.

Ich behalte es mir vor, Kommentare vor Veröffentlichung zu überprüfen und gegebenenfalls auch zu entfernen.

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Professionelles Abmahnen ist ein lukratives Geschäft für Winkeladvokaten. Häufig beschäftigen solche “Kanzleien” feste Mitarbeiter und studentische Kräfte, die den lieben langen Tag nichts anderes tun, als Internetauftritte nach tatsächlichen oder angeblichen Markenrechtsverletzungen zu durchforsten. Der Betreiber wird dann – häufig völlig überhöht - kostenplichtig abgemahnt oder sogar zusätzlich noch aufgefordert, das abgemahnte Produkt zu schlechten Konditionen über den Inhaber der Marke zu beziehen.

Kürzlich wurde mir ein Fall bekannt, bei dem eine (zu diesem Zeitpunkt schon nicht mehr existierende) Firma als Betreiberin einer Cocktail-Bar für die Verwendung der Bezeichnung “MasterBlaster” für eines ihrer Mixgetränke abgemahnt wurde. Abmahnende war eine Würzburger Kanzlei, die in ihrem Schreiben darauf hinwies, dass die abgemahnte Firma ein Getränk mit der Bezeichnung “MasterBlaster” in der Karte führe, welches durch die MasterBlaster GmbH, Würzburg patentrechtlich geschützt ist, ohne dieses je bezogen zu haben.

Diesen Beitrag weiterlesen -> “MasterBlaster — Abmahnung für Gastronome” »

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Eigene Musik

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Eigene Bilder
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